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Visum Iran

Visa Form

Visa bei Einreise

Mitteilung über den Erhalt eines einwöchigen Touristen-Visums in manchen Flughäfen des Landes Iran
Laut Beschluss des iranischen Kabinetts wurde entschieden, dass ab sofort die Inhaber eines normalen Passes der u.g. Staatsbürger bei der Außenstell für Pass-und Visaangelegenheiten des iranischen Außenministeriums (An der Grenze) in den Flughäfen Imam Khomeini, Mehrabad, Mashad, Shiraz und Tebriz, nach Antragstellung ein einwöchiges Visum ausgestellt erhalten: Aserbaidschan, Albanien, Deutschland, Österreich, Armenien, Usbekistan, Spanien, Australien, Slowenien, Slowakei, Vereinigte Arabische Emirate, Indonesien, Ukraine, Italien, Irland, Bahrain, Brasilien, Brunei, Blau Russland, Belgien, Bulgarien, Bosnien und Herzegowina, Portugal, Peru, Tadjikistan, Thailand, Turkmenistan, China, Dänemark, Russland, Rumänien, Japan, Singapur, Schweden, Schweiz, Syrien, Saudi Arabien, Amman, Frankreich, Palestina, Finnland, Philippinen, Zypern, Kirgistan, Kasachstan, Katar, Kroatien, Südkorea, Nordkorea, Kolumbien, Kuba, Kuwait, Georgien, Libanon, Luxemburg, Polen, Malaysia,Ungarn, Mongolei, Mexiko, Norwegen, Neuseeland, Venezuela, Vietnam, Niederlande, Indien, Jugoslawien, Griechenland.

Bemerkung:

Es wird darauf angewiesen, dass ein solches Visum nur als Touristenvisum ausgestellt wird, und betrifft nicht Inhaber folgende Pässe.: Politischer Pass, Dienstpass, Journalistenpass, Businnespass, Expertenpass, sowie iranische Staatsbürger, die im Besitz eines ausländischen Passes sind, aber aus dem iranischen Staatsverband nicht ausgebürgert wurden. Ein solches Visum wird generell nicht verlängert.

Touristenvisum

Die ausländischen Staatsbürger, die für die Reise in die Islamische Republik Iran ein Visum benötigen, können beim Reisebüros einen Antrag auf Ausstellung des Visums stellen, vorausgesetzt, sie haben in der Bundesrepublik Deutschland mindestens 6 Monate Aufenthaltserlaubnis.
Pilger, welche religiöse Stätte in dem Iran besuchen möchten, sollten für die Antragstellung ihres Visums persönlich beim Generalkonsulat erscheinen.

Erforderliche Papiere:

Ausgefülltes des Visum-Antragsformular
Der Antragsteller muss dem Generalkonsulat die entsprechende Referenznummer der Einladung einreichen, die von dem Reisebüro bereitgestellt wird, bei dem das Visum beantragt wurde. Die Besucher religiöser Stätten sollten beachten, dass ein schriftliches Ersuchen allein zum Erwerb eines Touristenvisums ausreichend ist.
Zwei aktuelle Lichtbilder (6x4cm, frontal, matt, ohne Hut und Brille)
Reisepass mit 6 Monaten Gültigkeit

Bemerkungen:

Unvollständige Unterlagen werden unbearbeitet und umgehend zurückgesendet.
Die Ausstellung des Visums nehmen 10 Werktage in Anspruch.
Das Generalkonsulat kann, wenn es für nötig gehalten wird, mit dem Antragsteller ein Interview führen.
Das Generalkonsulat entscheidet, ob ein Visum ausgestellt oder abgelehnt wird. Bei Ablehnung eines Visums bedarf es seitens des Generalkonsulats keiner Erklärung.
Die Vorlage der o.g. Papiere ist keine Garantie zur Ausstellung eines Visums. Eine Ablehnung des Visum-Antrags wird dem Antragsteller umgehend mitgeteilt.

Bemerkung:

Es wird darauf angewiesen, dass ein solches Visum nur als Touristenvisum ausgestellt wird, und betrifft nicht Inhaber folgende Pässe.: Politischer Pass, Dienstpass, Journalistenpass, Businnespass, Expertenpass, sowie iranische Staatsbürger, die im Besitz eines ausländischen Passes sind, aber aus dem iranischen Staatsverband nicht ausgebürgert wurden. Ein solches Visum wird generell nicht verlängert.

Geschäftsreisevisum

Formalitäten zur Erlangung eines Visums:
Vorlage der Einladung des GeschäftspartnersHier sollten die Personen juristische oder private Personen sein.Die Einladung besteht aus zwei Formen (Form 1 und Form 2). Diese Antragformulare sind entweder beim Auswärtigen Amt, Abteilung Pass- und Visaangelegenheiten, oder bei der IHK abzuholen (im Iran).
Form 1 sollte von dem iranischen Handelspartner ausgefüllt und per Post oder per Fax an das Generalkonsulat der Islam. Rep. Iran in Frankfurt oder Berlin gesendet werden.
Form 2 sollte nach dem Ausfüllen an den Antragsteller geschickt werden.

Erforderliche Papiere:

Ausgefülltes des Visum-Antragsformular
Einladung des iranischen Geschäftspartners (Form 2)
Zwei aktuelle Lichtbilder (6x4cm, frontal, matt, ohne Hut und Brille)
Ein schriftliches Ersuchen der deutschen Firma an das Generalkonsulat der Islami.Rep.Iran in Frankfurt am Main oder Berlin. Aus ihrem Schreiben sollten der Zweck ihrer Reise und die Kostenübernahme hervorgehen.
Reisepass mit mindestens 6 Monaten Gültigkeit.

Bemerkungen:

Das Generalkonsulat kann bei Bedarf mit dem Antragsteller ein Interview vereinbaren.
Für die Ausstellung eines Multivisums sollten spezielle Voraussetzungen erfüllt sein. Dafür muss sowohl ein Schreiben von dem iranischen Geschäftspartner als auch von dem deutschen Geschäftspartner dem Generalkonsulat eingereicht werden. Danach kann der Besprechung mit der Leitung der deutschen Firma zur Ausstellung der Multivisa entschieden werden.
Das Generalkonsulat entscheidet, ob ein Visum ausgestellt oder abgelehnt wird. Bei Ablehnung eines Visums bedarf es seitens des Generalkonsulats keiner Erklärung.
Die Vorlage der o.g. Papiere ist keine Garantie zur Ausstellung eines Visums eine Ablehnung des Visum-Antrags wird dem Antragsteller umgehend mitgeteilt.

 

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Laut Beschluss des iranischen Kabinetts wurde entschieden, dass ab sofort die Inhaber eines normalen Passes der u.g. Staatsbürger bei der Außenstell für Pass-und Visaangelegenheiten des iranischen Außenministeriums (An der Grenze) in den Flughäfen Imam Khomeini , Mehrabad, Mashad, Shiraz und Tebriz, Kolumbien, Kuba, Kuwait, Georgien, Libanon, Luxemburg, Polen, Malaysia Ungarn, Mongolei, Mexiko, Norwegen, nach Antragstellung ein einwöchiges Visum ausgestellt erhalten: Aserbaidschan, Albanien, Deutschland, Österreich, Armenien, Usbekistan, Spanien, Australien, Slowenien, Slowakei, Vereinigte Arabische Emirate, Indonesien Ukraine Italien Turkmenistan China Dänemark Russland, Rumänien, Japan, Singapur, Schweden, Schweiz, Syrien, Saudi Arabien, Amman Bosnien und Herzegowina, Portugal, Peru, Tadjikistan, Thailand, Frankreich, Palestina, Finnland, Philippinen, Südkorea, Nordkorea, Neuseeland, Jugoslawien, Griechenland, Venezuela, Vietnam, Niederlande, Indien.

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