Visa bei Einreise
Mitteilung über den Erhalt eines
einwöchigen Touristen-Visums in
manchen Flughäfen des Landes
Iran
Laut Beschluss des iranischen
Kabinetts wurde entschieden,
dass ab sofort die Inhaber eines
normalen Passes der u.g.
Staatsbürger bei der Außenstell
für Pass-und Visaangelegenheiten
des iranischen Außenministeriums
(An der Grenze) in den Flughäfen
Imam Khomeini, Mehrabad, Mashad,
Shiraz und Tebriz, nach
Antragstellung ein einwöchiges
Visum ausgestellt erhalten:
Aserbaidschan, Albanien,
Deutschland, Österreich,
Armenien, Usbekistan, Spanien,
Australien, Slowenien, Slowakei,
Vereinigte Arabische Emirate,
Indonesien, Ukraine, Italien,
Irland, Bahrain, Brasilien,
Brunei, Blau Russland, Belgien,
Bulgarien, Bosnien und
Herzegowina, Portugal, Peru,
Tadjikistan, Thailand,
Turkmenistan, China, Dänemark,
Russland, Rumänien, Japan,
Singapur, Schweden, Schweiz,
Syrien, Saudi Arabien, Amman,
Frankreich, Palestina, Finnland,
Philippinen, Zypern, Kirgistan, Kasachstan, Katar, Kroatien,
Südkorea, Nordkorea, Kolumbien,
Kuba, Kuwait, Georgien, Libanon,
Luxemburg, Polen, Malaysia,Ungarn, Mongolei,
Mexiko, Norwegen, Neuseeland,
Venezuela, Vietnam, Niederlande,
Indien, Jugoslawien, Griechenland.
Bemerkung:
Es wird darauf angewiesen, dass
ein solches Visum nur als Touristenvisum ausgestellt wird,
und betrifft nicht Inhaber folgende Pässe.: Politischer
Pass, Dienstpass, Journalistenpass, Businnespass,
Expertenpass, sowie iranische
Staatsbürger, die im Besitz
eines ausländischen Passes sind,
aber aus dem iranischen Staatsverband nicht ausgebürgert
wurden. Ein solches Visum wird
generell nicht verlängert.Touristenvisum
Die ausländischen Staatsbürger,
die für die Reise in die
Islamische Republik Iran ein
Visum benötigen, können beim
Reisebüros einen Antrag auf
Ausstellung des Visums stellen,
vorausgesetzt, sie haben in der
Bundesrepublik Deutschland
mindestens 6 Monate
Aufenthaltserlaubnis.
Pilger, welche religiöse Stätte
in dem Iran besuchen möchten,
sollten für die Antragstellung
ihres Visums persönlich beim
Generalkonsulat erscheinen.
Erforderliche Papiere:
Ausgefülltes des Visum-Antragsformular
Der Antragsteller muss dem
Generalkonsulat die
entsprechende Referenznummer der
Einladung einreichen, die von
dem Reisebüro bereitgestellt
wird, bei dem das Visum
beantragt wurde. Die Besucher
religiöser Stätten sollten
beachten, dass ein schriftliches
Ersuchen allein zum Erwerb eines
Touristenvisums ausreichend ist.
Zwei aktuelle Lichtbilder
(6x4cm, frontal, matt, ohne Hut
und Brille)
Reisepass mit 6 Monaten Gültigkeit
Bemerkungen:
Unvollständige Unterlagen
werden unbearbeitet und umgehend
zurückgesendet.
Die Ausstellung des Visums
nehmen 10 Werktage in Anspruch.
Das Generalkonsulat kann, wenn
es für nötig gehalten wird, mit
dem Antragsteller ein Interview
führen.
Das Generalkonsulat
entscheidet, ob ein Visum
ausgestellt oder abgelehnt wird.
Bei Ablehnung eines Visums
bedarf es seitens des
Generalkonsulats keiner
Erklärung.
Die Vorlage der o.g. Papiere
ist keine Garantie zur
Ausstellung eines Visums. Eine
Ablehnung des Visum-Antrags wird
dem Antragsteller umgehend mitgeteilt.
Bemerkung:
Es wird darauf angewiesen, dass
ein solches Visum nur als
Touristenvisum ausgestellt wird,
und betrifft nicht Inhaber
folgende Pässe.: Politischer
Pass, Dienstpass,
Journalistenpass, Businnespass,
Expertenpass, sowie iranische
Staatsbürger, die im Besitz
eines ausländischen Passes sind,
aber aus dem iranischen
Staatsverband nicht ausgebürgert
wurden. Ein solches Visum wird
generell nicht verlängert.Geschäftsreisevisum
Formalitäten zur Erlangung eines
Visums:
Vorlage der Einladung des
GeschäftspartnersHier sollten
die Personen juristische oder
private Personen sein.Die
Einladung besteht aus zwei
Formen (Form 1 und Form 2).
Diese Antragformulare sind
entweder beim Auswärtigen Amt,
Abteilung Pass- und
Visaangelegenheiten, oder bei
der IHK abzuholen (im Iran).
Form 1 sollte von dem iranischen
Handelspartner ausgefüllt und
per Post oder per Fax an das
Generalkonsulat der Islam. Rep.
Iran in Frankfurt oder Berlin
gesendet werden.
Form 2 sollte nach dem Ausfüllen
an den Antragsteller geschickt werden.
Erforderliche Papiere:
Ausgefülltes des
Visum-Antragsformular
Einladung des iranischen
Geschäftspartners (Form 2)
Zwei aktuelle Lichtbilder
(6x4cm, frontal, matt, ohne Hut
und Brille)
Ein schriftliches Ersuchen
der deutschen Firma an das
Generalkonsulat der
Islami.Rep.Iran in Frankfurt am
Main oder Berlin. Aus ihrem
Schreiben sollten der Zweck
ihrer Reise und die
Kostenübernahme hervorgehen.
Reisepass mit mindestens 6
Monaten Gültigkeit.Bemerkungen:
Das Generalkonsulat kann bei
Bedarf mit dem Antragsteller ein
Interview vereinbaren.
Für die Ausstellung eines
Multivisums sollten spezielle
Voraussetzungen erfüllt sein.
Dafür muss sowohl ein Schreiben
von dem iranischen
Geschäftspartner als auch von
dem deutschen Geschäftspartner
dem Generalkonsulat eingereicht
werden. Danach kann der
Besprechung mit der Leitung der
deutschen Firma zur Ausstellung
der Multivisa entschieden werden.
Das Generalkonsulat
entscheidet, ob ein Visum
ausgestellt oder abgelehnt wird.
Bei Ablehnung eines Visums
bedarf es seitens des
Generalkonsulats keiner
Erklärung.
Die Vorlage der o.g. Papiere
ist keine Garantie zur
Ausstellung eines Visums eine
Ablehnung des Visum-Antrags wird
dem Antragsteller umgehend
mitgeteilt.
|
|